Aus dem Jahr 2013 sind 4 Beiträge offen aus einer Selbsständigkeit, wo ich in dieser Krankenkasse freiwillig versichert war. Seit einem halben Jahr bin ich gesetzlich versichert. Die Krankenkasse hat nun festgestellt, dass aus 2013 eben noch Beiträge offen sind und verweigert mir die elektronische Gesundheitskarte. Ist das erlaubt, da das Versicherungsverhältnis jeweils unterschiedlich war? Würde es mir nützen, in eine andere Kasse zu wechseln, um wenigstens sämtliche Arztleistungen erhalten zu können?