Hessen:
HBKG § 10 Abs. 2
In den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst dürfen nur Personen aufgenommen werden, die das 17. Lebensjahr vollendet haben. [...]
d.h. frühstens mit 17, weil du für den Grundlehregang ein Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr sein musst.
Quelle: HBKG
[Keine gewähr!]