In der Silvesternacht hat jemand durch eine Auseinandersetzung auf der Straße ca. eine halbe Stunde später bei uns an der Wohnungstür gestanden und da wie wild vorgehämmert. Wir haben aus Angst nicht auf gemacht und haben gewartet bis der Mann weg war.

Gegen 13 Uhr haben wir den Schaden an der Tür begutachten können und haben festgestellt, dass das Türschloss am Türrahmen verbogen und eingerissen ist, weshalb wir die Tür zwar schließen aber nicht abschließen können.

Da wir unter Schock standen hatten wir nicht direkt die Polizeit eingeschaltet, sondern den Vorall lediglich der Vermieterin geschildert. Sie meint, sollte der Schadensverursacher nicht erreichbar sein (Name ist bekannt) bleiben wir vorerst auf dem Schaden sitzen. Nun gehen wir aber davon aus, dass die Vermieterin den Schaden bezahlen muss, da es ihr Eigentum ist. Wer hat also Recht?