Hallo ihr Lieben,

bei uns ist eingebrochen worden. Vorrangig Elektronikartikel. Nun war ein Sachverständiger der Versicherung bei uns und meinte, die MwSt. die wir für die Sachen bezahlt haben, würden wir nur erstattet bekommen, wenn wir nachweisen, dass wir die Sachen auch so neu wieder gekauft haben.

Meine Frage: Stimmt es, dass der Versicherer die MwSt. einbehalten darf und nur den "Netto-Schaden" ersetzt?