Hallo liebe Community,

ich würde gerne wissen, ob es eine Rechtssprechung / Urteil oder ähnliches gibt, woraus hervorgeht, wie viele Hunde in einer 77 qm Sozialwohnung gehalten werden dürfen.

Zum Sachverhalt: eine Freundin von mir lebt mit ihrem Freund, der gemeinsamen Tochter und 3 Hunden seit 6 Jahren zusammen in einer 77 qm großen Sozialwohnung. Bisher gab es keine Probleme, doch jetzt kommt der Freund auf einmal an, und möchte die Hunde SOFORT ABSCHAFFEN, weil es angeblich nicht erlaubt sei... Bei einem Hund macht er ne Ausnahme, weil er schon 12 Jahre alt ist, aber die anderen beiden "Bremsklötze" müssen weg. Die Hunde sind alle zwischen 30 bis 35 cm Schultermaß. Bisher habe ich nur schwammige Aussagen gesehen, so wie dieses hier:

Die Zahl der in einer Wohnung gehaltenen Tiere kann (auch nachträglich) durch Gerichtsbeschluss auf das ortsübliche Maß beschränkt werden; bei Hunden und Katzen sind das in der Regel jeweils zwei Tiere (siehe Oberlandesgericht München, Aktenzeichen: 5 U 7178/89).

Bei einer 40 qm großen Wohnung sah das Amtsgericht München (Aktenzeichen 473 C 30536/00) die Haltung von zwei Rehpinschern als "normal" an.

Dagegen ist eine Einzimmerwohnung grundsätzlich als ungeeignet zum Halten von zwei ausgewachsenen Schäferhunden anzusehen, urteilte das Amtsgericht Frankfurt/Main (Aktenzeichen 33 C 4476/98). Das Amtsgericht Bergisch-Gladbach befand in seinem in WuM 1991, 341 veröffentlichten Urteil, dass eine Zwei-Zimmer-Wohnung für die Haltung einer Dogge zu klein ist.

Ich bräuchte also irgendwas "handfestes", damit wir eine aussagekräftige Antwort haben. Ich danke euch allen schon mal

LG Janine