Hallo ich habe mir vor sieben Monaten ein Auto gekauft bei einem Gebrauchtwagenhändler. Seitdem bin ich mit diesem Auto 4.000km gefahren. Am 09.05.2018 war ich dann auf einer Schnellstraße unterwegs auf einmal fing mein Auto an zu ruckeln. Bin dann gleich am nächsten Tag die Werkstatt gefahren. Diagnose: Zweiter Zylinder keine Kompression. Na gut dann habe ich mich eben mit dem Verkäufer in Verbindung gesetzt und dieser meinte ich solle es zu ihm bringen worauf ich dies auch tat. Nach zwei Tagen rief mich der Verkäufer an und meinte es wäre ein Motorschaden. Die Reparaturkosten belaufen sich auf 7.000 €; diese müsse ich übernehmen, da ich ihm Schaden nicht nachweisen kann. Im Vertrag steht wie folgt ,, die Sachmängel Haftung des Verkäufers wird auf ein Jahr beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht für Schadensersatzansprüchen aus Sachmängelhaftung,, ich habe mich bereits im Internet erkundigt und habe herausgefunden, dass ich ihm das beweisen muss dass der Schaden schon vor dem Kauf war, wegen der Beweisrücklastkehr. Ich sagte zu ihm, ich brauche Bedenkzeit, dann rufe ihn wieder an. Nach zwei Tagen habe ich ihn angerufen und gesagt ich kann das Auto nicht reparieren lassen und werde es wieder holen.

Fazit: jetzt habe ich ein kaputtes Auto mit ausgebautem Motor auf meinem Grundstück stehen und kann die Reparatur nicht bezahlen. Weder mir ein neues Auto kaufen und das alte Auto kann ich auch nicht verkaufen, da ich noch 11.000 € bei der Bank auf das Auto Schulden habe und den Fahrzeugbrief ablösen muss um es zu verkaufen.

Ich bin total verzweifelt ich weiß nicht mehr weiter.

Haben Sie Tipps für mich ?

Ich wäre Ihnen sehr sehr dankbar.

Entschuldigt für die Rechtschreibfehler