Hallo, das Thema wurde in ähnlicher Form bereits mehrfach angesprochen, aber meinen Fall habe ich in dieser Form nicht gefunden, obwohl es nichts kompliziertes ist. Ich frage trotdem nochmal, um eine aktuelle Einschätzung zu erhalten.

Ich hatte eine Probe-Bahncard 25 bestellt und nicht rechtzeitig gekündigt, so daß sich die Laufzeit automatisch um ein Jahr verlängerte. Mein Fehler, habe ich verpennt, muss ich wohl akzeptieren. Aus Ärger und Wut auf die Bahn und mich selbst habe ich die Zahlung vertrödelt und Mahnungen ignoriert, bis letztendlich ein Schreiben von Inkasso Universum kam:

Hauptforderung der Bahn incl Mahngebühren der Bahn €61,50 Inkassovergütung €37,50 Kontoführungsgebühr €9,85

Ich dachte mir, um die Forderung der Bahn kommst Du nicht herum, aber sch..ss auf die Inkasso, also habe ich die letzte Forderung der Bahn beglichen, €61,50 (wenn auch außerhalb der Mahnfrist der Bahn)

Der Universum Inkasso habe ich wie gefordert eine Kopie meiner Einzahlung an die Bahn geschickt.

Heute bekomme ich ein neues Schreiben von der Inkasso:

"Ihre Zahlung vom xx.xx.xx haben wir erhalten, jedoch konnte hiermit Ihr Konto nicht ausgeglichen werden. Mit der Mahnung der oben genannten Firma wurden Sie vor Abgabe ordnungsgemäß in Verzug gesetzt, wobei die letzte Zahlungsaufforderung den Hinweis auf die Abgabe an ein Inkassoinstitut beinhaltete. Ihre Zahlung ging nachweißlich zu spät ein. Einschl. aller bisher angefallenen Zinsen und Kosten ist von Ihnen noch ein Restbetrag von €47,46 zu zahlen. Bevor wir einen Rechtsanwalt mit des einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens beauftragen, geben wir ihnen hiermit letztmalig Gelegenheit, die Restforderung innerhalb von 10 Tagen zu überweisen"

Die Fakten sind grundsätzlich ok, letzte Zahlungsaufforderung mit Hinweis auf Inkasso ging an mich ein, habe erst viel später gezahlt.

Muss ich aber jetzt, obwohl die Hauptforderung beglichen ist, incl. Zinsen, der Inkasso noch ihre Inkassovergütung begleichen?