Hallo,

es ist ein Schaden in einer Mietwohnung entstanden. Die Küche ist eine maßgefertigte Einbauküche und gehört dem Vermieter.

Nach 3 Jahren ist nun ein Wasseranschluss im Spülschrank undicht und es trat unbemerkt Wasser aus.

Wir als Mieter haben den Anschluss nie berührt oder beschädigt. Im Spülschrank sind Haushaltsdinge wie Schwämme und Spülmittel.

Wer kommt nun für den Schaden auf? Kann hier für den Zeitraum der Reparatur womöglich eine Mietkürzung beantragt werden?