Neben dem verhindern sittenwidriger und illegaler Klauseln („mit dem Zustimmen der AGB stimmt die Person zu mir ihre Nieren zu übergeben“) geht es darum das Risiko zwischen den beiden Vertragsparteien zu verteilen.
Einerseits (wie auch schon andere erwähnt haben) kann man nicht erwarten, dass sich die Leute jede AGB durchlesen. Auch abgesehen von den absurd langen und unübersichtlichen, denen man zustimmen muss, wenn man sich ne App runterlädt. Hierzu zählen auch solche wie Aushänge an Wasserrutschen und manche Klauseln im Mietvertrag. Bei solchen hat die Person, die ihnen zustimmt schon eine gewisse Verantwortung sich die AGB durchzulesen und dann zu entscheiden, ob sie ihnen zustimmt.
Andererseits wäre es aber auch ungerecht zu sagen, dass derjenige, der die AGB entwirft, hier einfach alles reinschreiben darf und der andere dann halt Pech gehabt hat.
Die Kompromisslösung, für die sich der Gesetzgeber entschieden hat, ist, dass das Risiko aufgeteilt wird. Derjenige, der den AGB zustimmt, stimmt damit auch erstmal allem zu was da so drin steht, unabhängig davon, ob er es überhaupt gelesen hat. Was darin bestimmt werden darf, wird jedoch beschränkt.
Bei den Wasserrutschen darf der Betreiber zum Beispiel die Haftung ausschließen, wenn der „Rutschende“ grob fahrlässig handelt (mit nem Skateboard runterfahren oder sowas) aber nicht, wenn der Unfall aufgrund von Schäden an der Rutsche passiert ist.