Hallo, ich stehe vor einen großen Problem. Mein Mann ist Ausländer hat ein Kind in Deutschland, worauf er auch seinen Aufenthalt für 1 Jahr bekommen hat. Mit der Frau ist er schon lange getrennt. Sein Aufenthalt wurde für 1 Jahr gegeben damit er sich um sein Kind kümmern kann. Wir lieben uns sehr und nun bin ich schwanger.Heiraten wollen wir auch.Jedoch sagt sein Anwalt, ich solle das Kind nicht bekommen, da er Probleme bekommen würde mit der Ausländerbehörde, wegen der Verlängerung im August. Die Geburt unseres Kindes wäre nicht gut für ihn. Natürlich will ich das er eine Verlängerung bekommt, aber welches Gesetz verbietet einen Mann ein weiteres Kind zu bekommen? Egal ob deutscher oder Ausländer. Kann das denn sein, das man ihn abschiebt, nur weil er noch ein Kind bekommt? Ich kann mir das einfach nicht vorstellen. Ich brauche dringend Rat. So kann man keine Schwangerschaft genießen. Wer kennt sich aus?

Viele Grüße