Tag zusammen,

habe vor zwei Jahren ( 17.10.12 ) meinen Motorradführerschein gemacht ( A2 ). So nach alter Regelung darf ich ja dann nach zwei Jahren beschränktem Fahren endlich unbegrenzt durch das Lande prötteln.

Da ich an dem Prüfungstag noch keine 18 Jahre alt war, wurde mir natürlich kein Führerschein ausgehändigt. Stichtag 19.1.2013 wurde ja diese vollkommen unnütze neue Regelung eingeführt, dass man nach 2 Jahren erneut eine praktische Prüfung ablegen muss um offen fahren zu dürfen. So da ich ja alles erledigt hatte VOR dem Stichtag hab ich mir ein wenig Zeit gelassen mit dem Führerschein abholen weil ich im Winter ja eh nur mit dem Auto rumfahren konnte/wollte.

Ja jedenfalls hat das liebe Straßenverkehrsamt anstatt meinen 18.Geburtstag ( also der Tag ab dem ich ja quasi berechtigt bin ein A2 Moped zu bewegen -> Gültig ab ) das Ausstellungsdatum des neuen Führerscheins darein geklatscht, sodass ich in diese neue Regelung reinrutschen würde.

So also zusammengefasst :D : Eigentlich müsste doch bei Punkt 10 des Führerscheins also Gültig ab: meinem 18ten Geburtstag stehen und nicht wann ich mir da diesen blöden Wisch abgeholt habe. weil es doch vollkommen unrelevant ist wie und wann ich den abzuholen habe, oder?

Oder rege ich mich gerade zu Unrecht über diesen Bürokratiewahn auf?! ( Ich reg mich so oder so über diesen Schwachsinn auf... )