Hallo,
du bist doch 18 Jahre alt und somit volljährig wie ich das verstanden habe? Damit kannst du jederzeit die Maßnahme beenden. Die Frage ist, hat das Jugendamt Auflagen wegen dem Kind gemacht? Wenn nein, dürfte da rein juristisch nichts dagegen sprechen.
Frag dich nur vorher kritisch ob du ausziehen möchtest weil Sachen kritisiert werden in denen die Einrichtung recht hat und dich das stört oder ob es wirklich für dich und vor allem das Kind das Beste ist.
Liebe Grüße