Hallo Hausbesitzer,

ich habe gerade gesehen, das auf meinem Gartenwasserzähler ein gelber Aufkleber "EWG erstgeeicht bis 2011" drauf ist. Das Wort "bis" irritiert mich. Heißt das jetzt, die gesetzlich Eichfrist von 5 bzw. 6 Jahren zählt ab 2011 und ich muß den Zähler jetzt austauschen lassen oder hätte der Zähler schon 2011 gewechselt werden müssen? Kann mir jemand weiterhelfen?