In der Praxis sieht es leider oft anders aus, aber ohne medizinischen Grund darf keine Kastration erfolgen. Jeder Eingriff in den Körper eines Tieres ist nur nach tierärzt­licher Indikation erlaubt. Das vollständige oder teilweise Entfernen oder Zerstören von Organen und damit grundsätzlich auch die Kastration oder Sterilisation wird durch § 6 Abs. 1 Satz 1 TierSchG verboten.

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