Ich habe Mitte des Jahres 2018 Erwerbsminderungsrente beantragt, die im Dezember bewilligt wurde. Jetzt überlege ich, diese abzulehnen und für Januar 2019 neu zu beantragen. Dann würde ich zwar auf 6 Monatsrenten verzichten, hätte aber eine deutlich höhere Rente durch die wesentlich bessere Zurechnungszeit (2018 = 62 Jahre und 3 Monate, 2019 = 65 Jahre und 8 Monate)
Von der DRV bekam ich die Auskunft, dass man zwar die Bewilligung einer Altersrente ablehnen kann, nicht aber eine Erwerbsminderungsrente. Ist das so richtig?