Kann ich die Erwerbsminderungsrente ablehnen und neu beantragen?
Ich habe Mitte des Jahres 2018 Erwerbsminderungsrente beantragt, die im Dezember bewilligt wurde. Jetzt überlege ich, diese abzulehnen und für Januar 2019 neu zu beantragen. Dann würde ich zwar auf 6 Monatsrenten verzichten, hätte aber eine deutlich höhere Rente durch die wesentlich bessere Zurechnungszeit (2018 = 62 Jahre und 3 Monate, 2019 = 65 Jahre und 8 Monate)
Von der DRV bekam ich die Auskunft, dass man zwar die Bewilligung einer Altersrente ablehnen kann, nicht aber eine Erwerbsminderungsrente. Ist das so richtig?
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