Die Polizei darf das, wenn das Handy als Beweismittel für eine Straftat in Betracht kommt. Geregelt ist das in §§94, 98 StPO. Wenn du freiwillig das Handy rausrückst dann ist das nach §94 StPO(Sicherstellung). Wenn es gegen deinen Willen ist, dann nach §94 in Verbindung mit §98 StPO (Beschlagnahme). Gegen die Beschlagnahme kann man Widerspruch einlegen. Das heißt du sagst konkret noch ein Mal, dass du das nicht willst. Und das muss schriftlich (zb Durchsuchungsbericht/ Durchsuchungsprotokoll) festgehalten werden. Dann muss ein Richter innerhalb von drei Tagen prüfen, ob die Beschlagnahme rechtens ist. Dadurch wird dann entschieden, ob die Polizei dein Handy weiterhin behalten und auswerten darf oder ob es wieder auszuhändigen ist. Das Ganze funktioniert auch losgelöst von einem Durchsuchungsbeschluss. In den meisten Durchsuchungsbeschlüssen wie zum Beispiel wegen Raubes, steht zum einen welche Beweismittel konkret gesucht werden, zB benutzte Tatwaffe, Tatbekleiung, Beute, aber auch Formulierungen wie "schriftliche und digitale Aufzeichnungen mit Tatbezug". Dein Handy oder auch sonstige Elektronik könnte dann unter digitale Aufzeichnungen mit Tatbezug fallen, weil du möglicherweise mit deinen Mittätern über Whatsapp die Tat geplant oder darüber geschrieben hast. Deswegen würde das Handy als Beweismittel ausgewertet werden. Sollte dabei festgestellt werden, dass du das Handy in welcher Form auch immer für die Tat verwendet hast, zB um deine Mittäter während der Tatausführung zu steuern etc. dann kann das Handy auch eingezogen werden. Das heißt du verlierst dein Eigentum daran. Genauso darf die Polizei es auch sicherstellen/beschlagnahmen, wenn das Handy aus einer Straftat stammt. Zb du hast es von Jemandem gekauft, der das Handy einem Anderen "abgezogen" hat. An solchen Dingen kann man kein Eigentum erwerben, auch wenn man dafür bezahlt hat und keine Ahnung hatte, dass das Handy aus einer Straftat stammt. Das Geld könntest du dann bei Demjenigen einklagen, der es dir verkauft hat. Wenn du allerdings wusstest, dass das Handy aus einer Straftat stammt oder du für ein neues IPhone 6 nur 50 Euro zahlst, was viel zu billig wäre und dich stutzig machen müsste, dann könntest du eine Anzeige wegen Hehlerei bekommen.

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