Es ist tatsächlich ganz einfach: Es gibt dazu extra das Arbeitsschutzgesetz, dass von JEDEM Arbeitgeber verlangt, psychische Belastungen zu beurteilen und dann abzuschaffen. Das Ganze nennt sich psychische Gefährdungsbeurteilung.
Ich bin dafür spezialisiert, das Ganze durchzuführen und kann sagen, dass es schon viele Arztpraxen gibt, die dies gemacht haben und danach hat sich sehr viel positiv geändert!!!

Das Alles kommt ins Rollen, wenn die Mitarbeiter eine Überlastungsanzeige erstellen. Die sind nämlich auch dafür verantwortlich und verpflichtet, das zu tun, laut Arbeitsschutz-Gesetz. Darin wird formlos die Gewerbeaufsicht anonym oder mit Adresse des Absenders informiert, dass in dem Betrieb / der Praxis eine psychische Überlastung besteht und dass etwas getan werden muss. Die Aufsichtsbehörde muss dann reagieren und wendet sich an den Chef. Der beauftragt seinen Arbeitsschutzexperten, das Ganze zu untersuchen und Vorschläge zu erarbeiten, sonst wird die Praxis innerhalb von 30 Tagen geschlossen.

Nochmal an dieser Stelle: Das ist PFLICHT und GESETZ und wird so auch JEDEN TAG in zahlreichen Praxen/Unternehmen gemacht!!!
Die Adresse der zuständigen Gewerbeaufsicht erhältst Du je nach Bundesland in der Regel im Bürgerbüro des Landkreises. Ein Formular für die Überlastungsanzeige kannst Du auch bei mir kostenlos erhalten: www.loga.de

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.