Hallo zusammen,

ich habe eine rechtliche Frage: gibt es eine gesetzliche Regelung zur Zahlungsfrist/-ziel nach einer korrigierten Rechnung?

Ich habe eine Rechnung einer Firma erhalten und habe einen Teilbetrag (25% des Rechnungsbetrags) beglichen. Zwei Tage später erhielt ich von besagter Firma eine Korrektur der Rechnung, da der Betrag eingegangen ist. Wieder einen Tag später erhielt ich eine Benachrichtigung des beauftragten Inkassounternehmens, dass das Inkassoverfahren gegen mich eingeleitet wurde. Ich kenne es so, dass nach einer neuen Rechnung (auch Rechnungskorrektur) eine neue Zahlungsfrist von x Tagen mit einher geht. Letztlich hatte ich auch gar nicht die Möglichkeit den korrigierten Betrag aus der neuen Rechnung zu bezahlen, da ich 2 Tage nach Korrektur bereits zum Inkasso exportiert wurde.

Gibt es hier einen rechtlich vorgeschriebenen Rahmen?

LG