Hallo Community,

ich weiß, dass diese Frage schon öfter gestellt wurde, jedoch ist es schon länger her und die Antworten waren nicht befriedigend.

Ich möchte in mein Auto eine blaue Fußraumbeleuchtung einbauen, die nicht über die Tür oder die Zündung geregelt wird. Es ist ein einfacher Ein-Aus-Schalter am Kabel verbaut.

Ist es in Deutschland erlaubt eine Fußraumbeleuchtung (es geht mir nicht um eine Unterbodenbeleuchtung) in seinem Auto zu haben?

Wenn ja, darf sie auch während der Fahrt ein sein (sie blendet natürlich weder mich, noch andere Verkehrsteilnehmer)?

Es wäre sehr nett, wenn ihr mir die Frage nicht nur mit einem "Ja", "Nein", oder einem "Mach es einfach und schalt sie schnell aus, wenn du angehalten wirst" zu beantworten, sondern noch zusätzlich eine Gesetzesgrundlage nennen würdet.

Vielen Dank schon mal :)