Wir haben zurzeit einen Mercedes Benz 190E 2.5L bei uns. Einen seltenen. Der Vorbesitzer war Rennverückt und hat das Fahrzeug mit einem Hubsystem über vier Stempel der Firma Festo ausgestattet das über zwei Luftanschlüsse sowohl an Heck und Front angesteuert werden kann. Das System greift nicht in den Fahrbetrieb ein. So gesehen ein interner Wagenheber. Am kommenden Montag ist Abnahme des Fahrzeugs. Trotz meiner Suche finde ich keine Schriften vom Gesetzgeber die ein solches System ausgrenzen. Allerdings vermute ich das der TÜV trotzdem die Rote Karte hebt. Aber vomn Rechtswegen her wäre es legal? Es liegt ein Festigkeitsgutachen der Karosserie das vor einem halben Jahr erstellt wurde da es aufgrund des Einbau's zu Veränderungen an tragenden Teilen kam.