Schon eine Weile her, dass die Frage gestellt wurde, aber meiner Meinung nach bisher nicht zielgerichtet beantwortet worden.

Mal vorausgesetzt, dass die Speisen natürlich zu den normalen Preisen erworben werden, gibt es grundsätzlich keine gesetzliche oder (zumindest mir nicht bekannte) innerdienstliche Vorschrift, dass man in einer einsatzfreien Phase eine Mahlzeit direkt in einem Restaurant oder einem Imbiss konsumieren darf.

Es ist schlichtweg ein ungeschriebenes Gesetz, weil es in der Gesellschaft als verpönt gilt. Schon alleine während des Dienstes in Uniform in einem Imbiss etc. anzustehen, veranlasst den ein oder anderen Bürger zu erfragen, ob man nichts besseres zu tun hätte? Obligatorisch gekoppelt mit dem Hinweis auf die Bezahlung des Gehaltes durch die eigenen Steuern. Aber das ist ein anderes Thema..

Die Gefahr einer Alarmierung zum nächsten Einsatz ist übrigens nur ein unterzuordnendes Risiko, denn ob ich den Rest vor Ort zurück in die Verpackung lege und mich auf den Weg mache, oder dies im Auto, möglich an einem etwas abgelegenen Ort um nicht doch beim Essen gesehen zu werden, tue, ist letztlich gehüpft wie gesprungen. Gleiches gilt natürlich für den versteckten dunklen Aufenthaltsraum in der Dienststelle, von wo aus die Streife genau so erst zum Kfz eilen müsste.

In den USA ist es übrigens erwünscht. Sowohl seitens der Vorgesetzten, als auch durch die Restaurantbesitzer und Bevölkerung. Es zeugt von Nähe zur Nachbarschaft in der man täglich seinen Dienst versieht und bringt Bürger und Polizei ein Stück weit näher zusammen.

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