Hi Leute ich bräuchte mal einen Rat, und zwar sollte ich heute eine Präsentation im Abi halten, die 5.PK, um 15:40.

Jedoch ist etwas fatales passiert, ich habe etwas Probleme mit dem Gewicht und somit hohen Blutdruck. Um 15:00 hatte ich vor Druck und Stress Schwindelgefühle und bin umgekippt. Später um 15:20 ca. hat man im Krankenhaus dann die Schule angerufen und der Arzt der Schulleitung bescheid gesagt, um 15:30 ist eine Bescheinigung gefaxt worden.

Ich weiß jetzt nicht ob es ausreicht, wir hatten Blätter über das Fehlen in den Prüfungen bekommen, darin stand, dass man bei Fehlen wegen gesundheitlichen Gründen >unverzüglich< einen ärztlichen Attest vorlegen muss.

Das ist auch geschehen, es wurde sofort angerufen und eine Aufenthaltsbescheinigung gefaxt mit Zeitraum des Aufenthalts (15:15-17:30, aber die Ambulanz war schon früher da zum Abholen)

Jetzt meine Frage: Glaubt ihr ich darf nachholen - und wichtiger, zählt die Bescheinigung als Attest, denn es war schon 17:30 als ich raus war und die Ärzte hatten da schon zu...

Vielen Dank im Voraus für die Antworten...