Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage bezüglich der Sozialversicherung im Zuge einer Gründung eines Nebengewerbes in Deutschland:

Ich studiere momentan als deutscher in Österreich. Ich habe einen Wohnsitz in Österreich (Lebensmittelpunkt) und bin entsprechend in Österreich studentisch krankenversichert.

Zusätzlich besitze ich noch meinen ursprünglichen Wohnsitz in meiner Heimat in Deutschland. 

Ich möchte nun gerne neben meinem Studium in Österreich ein Nebengewerbe in Deutschland anmelden. 

Als deutscher Student mit deutscher studentischen Krankenversicherung wäre man ja weiterhin studentisch versichert, solange es nebenberuflich ist (<20 Stunden, überschaubare Einnahmen etc.).

Wie verhält es nun mit meiner österreichischen studentischen Krankenversicherung? Ist diese auch akzeptiert/ausreichend in Deutschland für das Nebengewerbe? Oder muss zwingend eine deutsche Kranken-/Sozialversicherung vorliegen, um ein Nebengewerbes in Deutschland anmelden zu können? 

Wie oben im Titel erwähnt, bezieht sich meine Frage lediglich auf die Sozialversicherung und NICHT auf die steuerliche Behandlung. 

Vielen Dank!