Hallo, ich habe bereits 2022 6 Monate einen BfD in einem KH geleistet. Da ein Freiwilligendienst erst ab einer Mindestdauer von 11 vollendeten Monaten angerechnet wird, überlege ich nach meinem Abitur (2025) nochmals 6 Monate einen BFD anzuhängen und zum Sommersemester 2026 mit dem Studium zu beginnen, falls ich anderenfalls keinen Studienplatz bekommen sollte.

Nun meine Frage: Werden diese beiden Dienste zusammengerechnet und zählen als “11vollendete Monate” oder müssen diese zusammenhängend sein?