BEWEISE für eine vollzogene Vergewaltigung:

A) SPUREN, wie Sperma, Hautreste, Spucke...

B) Foto's, Filme, Tonaufnahmen

C) Zeugen

Wenn A) vorliegen, sieht es schlecht aus, denn dass ist unwiderruflich

Bei B) könnte eventuell nachgearbeitet worden sein (dies kann jedoch von Seitens der Spezialisten der KriPo aufgeklärt werden)

Zu guter Letzt zu C) kommt es auf die Personen, deren Beziehungsstatus und auch die Situation (wenn zu viel Promille vorgelegen haben...) an.

Sollte es sich um INDIZIEN handeln, warte ab. Ohne BEWEISE wird keiner verurteilt .

Zum Thema Anwalt und deren Kosten, es gibt Prozesskostenbeihilfe.

Toi, toi, toi

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Mit Verlaub: was genau soll denn verglichen werden? Die Länge? Die Dicke? Die Menge des Ejakulats? Die "Schussweite" des letzteren?

Es bringt nichts das so genannte "beste Stück" (wobei, wenn DASS das Beste Stück sein soll, dann ist der Rest auch nix wert) zu vergleichen?

Bei der Sexualität kommt es nicht auf Länge...... an!!! Der wirkliche Wert liegt darin, dass BEIDE Partner nach dem Akt glücklich und zufrieden sind.

Und mal aus dem Nähkästchen geplaudert: um eine Partnerin / einen Partner zu befriedigen braucht es weit mehr, als ein steifes Glied😉

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