BEWEISE für eine vollzogene Vergewaltigung:
A) SPUREN, wie Sperma, Hautreste, Spucke...
B) Foto's, Filme, Tonaufnahmen
C) Zeugen
Wenn A) vorliegen, sieht es schlecht aus, denn dass ist unwiderruflich
Bei B) könnte eventuell nachgearbeitet worden sein (dies kann jedoch von Seitens der Spezialisten der KriPo aufgeklärt werden)
Zu guter Letzt zu C) kommt es auf die Personen, deren Beziehungsstatus und auch die Situation (wenn zu viel Promille vorgelegen haben...) an.
Sollte es sich um INDIZIEN handeln, warte ab. Ohne BEWEISE wird keiner verurteilt .
Zum Thema Anwalt und deren Kosten, es gibt Prozesskostenbeihilfe.
Toi, toi, toi