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Antwort
Hallo, damit schadest du dem Halter des Fahrzeugs in erster Linie. Auf denn kommt dann ein Verwahrngeld und möglicher Weise noch die Abschleppgebühren zu. Ob dies rechtmäßig ist werde ich demnächst mit meinem Anwalt rausfinden. Denn: Die meißten Autos besitzen eine Wegfahrsperre und ein Lenkradschloss heutzutage. Und wenn nichts im Innenraum zu sehen ist, was geklaut werden könnte, dann gibt es auch keinen Grund das zu melden. Wenn man wirklich etwas tun möchte, dann empfehle ich mal in der Nachbarschaft zu klingeln und rumzufragen.