Hallo,

ich habe mal folgende Frage. z. Bsp. - Alter des Hartz IV Empfängers 55 Jahre. Vorhandenes Schonvermögen - Jetzt und unter Berücksichtung einer zukünftigen Regelung und der Pauschalen momentanen Regelungen. ( Vermögen von z. Bsp. 4500,- € in Aktien vorhanden )

Durch Sparen, - Absparen vom Hartz IV / Einkommenszugang - werden durch Zins- und Börsenspekulationen, geplant nur für die Altersvorsorge, Zugewinne von jährlich 1200.- € erwirtschaftet. ( Freibetrag Solo - 801.- € dürften ja frei sein, oder ? - nicht mehr Frei ? - weil Geldzugang ?. )

Kann dann der Zugewinn ( - ca. 400,- € oder auch mehr ) zum Schonvermögen angegeben werden. (Event. Gewinne werden aber sofort für neue Aktienkäufe zur Altersvorsorge, in Eigenverwaltung - des Aktiendepots verwendet.)

Kann mir jemand sagen, wie dieses Bsp., zu rechnen wäre, bzw. wie das von der ARGEN - Gesetzgeber gesehen wird.

Für Eure Tips und Kommentare,Meinungen, vielen Dank.

mfg