In deutschland zumindest wäre das auf jeden fall Strafbar. Einerseits die Fotos, die j urheberrechtlich geschützt sind, wenn du darauf zu sehen bist noch persönlichkeitsrechte und dann ist das ja auch eine art von Identitätsdiebstahl, was auch strafbar ist und selbst als "einfaches" Mobbing kann auf jeden Fall die löschung mit der Poliei durchgesetzt werden und die verantwortlichen (wenn sie gefunden werden können) bestraft werden.

Nur bin ich einerseits kein Jurist und weiß keine einzelheiten(das Urteil fällt immer der Richter), andererseits weiß ich halt auch nicht wie und ob das in der schweiz anders ist und wie toaster1802 schon meinte ist es wohl schwer nach zu weisen, wenn das Profil schon gelöscht ist. Dabei gilt immer so schnell wie möglich screenshots machen und damit zur Polizei...

Viele Grüße und viel Glück,

Iss

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