Antwort
kosy3 hat das schon sehr schön erklärt :-)
Ich habe da eine ganz schöne, einfache Definition:
Subjektives Recht = von der Rechtsordnung eingeräumte Rechtsmacht, von einem anderen ein Handeln, Dulden oder Unterlassen zu fordern. Dies ist (in der Regel) ein Anspruch. Objektives Recht ist, wie Kosy3 bereits beschrieben hat, die Rechtsordnung.
Ein subjektives Recht entsteht also aus dem objektiven Recht.