Stundenausgleich bei Urlaub oder Krankheit?
Meine im Arbeitsvertrag festgelegte monatliche Arbeitszeit beträgt 140 Stunden bei einer 4 Tage Woche. Tage wie Urlaub oder Krankheit werden laut Vertrag mit 7,95 Stunden ausgeglichen. Je nach Anzahl der Arbeitstage würde diese Stundenzahl dann aber meiner Meinung nach nicht stimmen. Beispiel: Monat Juni mit 16 Arbeitstagen 140/16=8,75. Das heißt wäre ich zum Beispiel den kompletten Juni krank gewesen, hätte ich Minusstunden. Ist dies zulässig, oder müssten nicht eher die 7,95 Stunden je nach Monat berechnet werden?
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