Ich hab ein Fotobuch bei PosterXXL bestellt und per Lastschrift abbuchen lassen. Das Buch kam am 01. Oktober an und schon beim ersten öffnen kam mir eine Seite entgegen. Ich habe dann umgehend eine E-Mail geschrieben ( so ist es bei Reklamation erwünscht ) habe aber nur eine vorgefertigte Antwort bekommen, dass sich so schnell wie möglich drum gekümmert wird. Wöchentlich habe ich dann Mahnungen / Reminder geschickt, ohne Erfolg. Keine Reaktion von PosterXXL. Nun habe ich im I-net gelesen, dass man unberechtigte Lastschriften zurückbuchen lassen kann, was ich gerne tun möchte, da ich mangelhafte Ware bekommen habe. PosterXXL habe ich eine Nachfrist bis 29.10. gesetzt mit dem Vermerk, dass ich dann eben genannte Rückbuchung durchführen lassen werde.
Kann mir was passieren, wenn ich das nun tue? Ich denke ich bin im Recht...