Hey, ich möchte demnächst meine gebrauchte 125er zulassen. Laut Bußgeldkatalog sind für Leichtkrafträder Kennzeichen mit den Maßen 225 mm (Breite) und 130 mm (Höhe) vorgeschrieben. Ich sehe andere Leichtkrafträder, die diese Kennzeichengrößen haben, aber der Kennzeichenhalter bei meiner 125er entspricht genau der Größe für ein Kennzeichen für „normale“ Motorräder, da sind die Maße 180 mm (Breite) und 200 mm (Höhe). Tatsächlich hatte der Vorbesitzer auch genauso ein großes Kennzeichen, trotz dieser Regelung. Daher meine Frage: ist es möglich trotz der Regelung für Leichtkrafträder ein Standardkennzeichen zu bekommen? Wenn nein, wie hat mein Vorbesitzer das dann geschafft?

Vielen Dank für hilfreiche Antworten