Hallo, folgender Sachverhalt. Eine Mieterin hat im letzten Jahr drei Monatsmieten nicht gezahlt. Anschließend wieder regelmäßig. Es wurde eine Ratenzahlung vereinbart. Es sind allerdings nur zweimal zwei Raten bezahlt worden. Danach nichts mehr, trotz mehrfacher, schriftlicher Aufforderung. Jetzt steht dieser Mieterin aus der Nebenkostenabrechnung eine Rückzahlung zu. Darf der Vermieter diese einbehalten und mit den Mietschulden verrechnen? Bitte keine Meinungen und Vermutungen. Fakten wären hier hilfreich. Danke Euch!
Mietschulden mit Nebenkosten abrechnen?
Mietrecht,
Vermietung
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.