Hallo ich habe mit einer Kenianerin ein Kind ( wird hier geboren, somit Deutscher ). Wir werden ggf. in 1- 2 Jahren nach Kenia ziehen. Falls ich dort heirate, ist diese Ehe meines wissens in Deutschland ebenfalls gültig. Auch wenn sie momentan hier nicht registriert wird. Wenn die Ehe scheitern sollte, ich mich in Kenia scheiden lasse, kann sie dann hier nach Deutschland kommen und Unterhalt von mir fordern ? Für Kind natürlich ( ist ja Deutscher )

Meine Frage bezieht sich darauf, sie kommt nach Deutschland und verklagt mich dann auf Unterhalt für sie als geschiedene Ehefrau.

Also nur deutsches Recht nicht kenianisches.

Wie sieht es ggf. aus wenn die Ehe hier registriert wurde ?

Danke