Gegen Mobbing wehren - was ist rechtlich noch zulässig?

Hallo liebe Gemeinde. Die Ausgangssituation ist Folgende:

- ich befinde mich in Umschulung an einer Einrichtung wo hauptsächlich Blinde und Sehbehinderte aber auch Menschen mit anderen körperlich oder geistigen Einschränkungen unterrichtet werden, u. a. auch Menschen mit psychischen Erkrankungen

- ein gewisser "Mitschüler" bereitet mir (und auch anderen) zunehmend Probleme:

- er ist sehr egozentrisch (muss ständig im Mittelpunkt der allgemeinen Aufmerksamkeit stehen), ist sehr laut, besonders während der Berufsschulzeit. Auch im Unterricht kann er kaum mal 5 still sein, lenkt andere ab und oft können sich die "ruhigen Mitschüler" seinetwegen nicht richtig konzentrieren oder können dem Unterricht kaum folgen

- es gab im Laufe des letzten Jahres mehrere Gespräche deswegen, im klassenverband, mit Lehrern etc...

- ich selbst habe schon sehr frühzeitig versucht auf diplomatische Weise die Probleme zu kommunizieren... Meta Ebene, Ich-Botschaften etc... alle Strategien die ich kenne... auch mit Humor bis hin zu Ironie hab ich versucht ihm zu vermitteln, dass sein Verhalten auf Dauer nicht zu einem harmonischen Klassenklima führt.

- alles reden und bitten, auch seitens der Lehrkräfte, hat im Verlauf eines ¾ Jahres keinen Erfolg gebracht

- die Situation verschlimmert sich seit Anfang des Jahres sogar zunehmend. Da ich leider die einzige von der "stillen Fraktion" bin, die Missstände offen anspricht, richten sich verbale Attacken auch ausschließlich gegen mich... egal ob ich anwesend bin oder nicht und ich leide zunehmend darunter.

Da die Respektlosigkeit und die Ignoranz der "lauten Fraktion" scheinbar keine Grenzen mehr kennt, bin ich an dem Punkt angelegt, an dem ich glaube, dass man Feuer nur noch mit Feuer bekämpfen kann.

Jedoch ohne dass ich mich dabei selbst strafbar mache... Dazu kam mir eine spontane Idee in den Sinn:

Mich mit einer einfachen Wassersprühflasche zu "bewaffnen". Diese einfach nur griffbereit in der Nähe haben und wenn in einem Moment, die freundliche Aufforderung zur Reduzierung der Lautstärke privater Gespräche, wieder ignoriert wird, dann zu ihm hingehen und einfach mal kurz ansprüchen. Natürlich würde ich darauf achten, nicht direkt ins Gesicht zu sprühen oder dass ein Handy was abbekommt etc...

Meine Frage(n) an der Stelle:

1) müsste ich deswegen schon mit rechtlichen Folgen rechnen?

2) zählt ein kurzer Spritzer aus der sprühflasche schon als Angriff? sodass es z.B. als "Verteidigung" verstanden werden kann, wenn ich deshalb eine Ohrfeige kassiere?

Soweit ich mich bisher informiert habe, kommen Sachbeschädigung oder Körperverletzung nur in Frage, wenn auch tatsächlich ein ernsthafter Schaden an persönlichem Eigentum der Person oder gesundheitliche Folgen entstehen.

Aktuell ist das Beschriebene natürlich reine Theorie. Aber falls ich mich genötigt sehe andere Maßnahmen zu ergreifen, möchte ich vorher wissen, in welchem Rahmen ich mich dabei bewegen kann.

Bin auch offen für alternative Vorschläge.

Danke im Voraus.

Mobbing, Recht
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