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Antwort
Hallo, hast du dich schon mal mit dem §45b beschäftigt , dieser ist so gelockert worden , das du im Rahmen eines Einzelbetreuungsdienstes tätig werden kannst. Es gibt zu wenig Pflegedienste die diesemn §45b abdecken wollen, da meistens nur Reinigungsdienste abgerufen werden über die 125,- €, in unserer Region hat sich ein Alltagsbegleitungsdienst etabliert und hat tüchtig zu tun. Ob man nun Putzen oder sonstige mögliche Alltagshilfen anbietet entscheidest du selbst . Auf alle Fälle als Einzelunternehmer möglich, weil du bestimmst den Preis