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![](https://images.gutefrage.net/media/user/Inteligenta/1530531943503_nmmslarge__10_45_233_233_961443c1108f02e2cfd08d87cd676689.jpg?v=1530531946000)
Finger weg von solchen Reiseandenken
Werden Sie mit einem Souvenir erwischt, das Sie ohne die vorgeschriebenen artenschutzrechtlichen Dokumente ein- oder ausführen, wird die Ware beschlagnahmt. Zusätzlich müssen Sie mit einem Bußgeld oder einer Geldstrafe rechen. Zuständig für die Ausstellung von Genehmigungen (CITES-Dokumente) ist das Bundesamt für Naturschutz.
https://www.bz-berlin.de/artikel-archiv/achtung-diese-souvenirs-sind-tabu