Hallo,
hätte dort mal eine Frage. Habe mit letztes Jahr im Jan. mit der Fahrschule begonnen, zu diesem Zeitraum war ich minderjährig, mein Vater hat also als gesetzl. Vertreter mit unterschrieben. Nun hatte ich leider getrödelt. Im Juni bin ich dann volljährig gewurden und ausgezogen. Die Theoretische Prüfung habe ich im Sep. '10 abgeschlossen im Feb. diesen Jahres hatte ich dann praktische Prüfung und bin leider einmal durchgefallen, als ich dann die Prüfung wiederholen wollte sagte mir die Firma der Fahrschule ich müsste erst einmal die angefallenen Kosten der in den letzten verursachten Fahrstunden zahlen. So weit so gut.
Bis zum Sep. hatte mir mein Vater die Rechnungen auch bezahlt nun da der Kontakt zu ihm aber immer schlechter gewurden ist, schickte er mir die Rechnungen zurück und weigerte sich zu zahlen. Da ich weniger wie 200 € pro Monat besitze kann ich diese Kosten in Höhe von ca. 700 € nicht zahlen. Meine Frage nun ob es denn nicht möglich ist das mein Vater Zahlungspflichtig ist?
Da er ja den Vertrag zu Zeiten meiner Minderjährigkeit unterschrieben hat? Oder hätte der Fahrschullehrer ihn nicht etwas unterschreiben lassen müssen das er für die Kosten aufkommt. (Unter 18)
Oder hätte der Fahrschullehrer mich mit 18 einen neuen Vertrag unterschreiben lassen müssen? So das ich nun auf die Kosten aufkommen muss?

Was kann man da machen?

Danke schonmal im Vorraus