Hallo zusammen,

ich habe nach intensiver Recherche leider keine Hinweise oder Referenzfälle zu meinem Problem gefunden:

Wir haben vor über 5 Jahren einen Hund bei einem Züchter für ca. 1000Euro gekauft. Nun sind wir in der Zwischenzeit Eltern geworden und unser kleiner reagiert leider allergisch auf Hundehaar. Notgedrungen haben wir uns nach einem neuen Zuhause umgeschaut. Bei erneuter Sichtung des Kaufvertrages viel mir eine Klausel auf, in der der Züchter sich ein Rücknahmerecht bei Abgabe des Tieres einräumt. Leider haben wir nicht nachgedacht und beim Züchter nachgefragt ob er den inzwischen ausgewachsenen Hund den zurücknehmen möchte. Er verneinte dies und sagte uns das er trotzdem mal schaut ob er ihn in ein gutes Zuhause vermittelt bekommt.

Kurze Zeit später haben wir ein mehr als gutes Zuhause bei Freunden gefunden die wir kennen und denen wir vertrauen.

Zwei Wochen später ruft der Züchter plötzlich an, beharrt auf sein Rücknahmerecht und will das ganze von uns auch noch bezahlt bekommen (Futter, Transport, usw.). Notfalls will er sein Recht einklagen. Mich würde interessieren ob so eine Klausel überhaupt rechtsgültig ist, da wir ja für viel Geld prinzipiell Eigentum erworben haben. Ein Rückkaufrecht kann ich mir ja noch vorstellen, aber eine vergütete Rücknahme? Ein Paragraph oder Referenzfall würde mir sehr weiterhelfen. Wir wollen unseren Liebling auf keinen Fall in diese Hände zurückgeben, weil wir natürlich vermuten das er einen neuen Käufer gefunden hat und ein zweites mal kassieren will.

Vielen Dank