Hallo zusammen habe erst neulich ein Einfamilienhaus gekauft 5 Zimmer 124 qm Das Kinderzimmer im obergeschoss hat ein Fenster das laut Bauamt geschlossen werden muss da es eine Brandschutzwand ist das Fenster wurde vor 2 Jahren eingebaut und mir beim kauf verschwiegen meine frage wenn ich das Fenster schließe ist es nicht mehr geeignet für ein Kinderzimmer sondern nur eine Abstellkammer dann habe ich nur noch 4 Zimmer 114 qm weil ohne fenster kein wohn/schlafraum  und falls es so ist was kann ich tun zB. Hätte ich recht auf Schadensersatz???