30 Jahre? Nie gehört. Ich würde mir da einfach den entsprechenden Paragraphen zeigen lassen. Um was für eine Forderung handelt es sich denn?
https://www.adf-inkasso.de/newsletter/verjaehrungsfristen-wann-verjaehren-forderungen.htm
https://www.anwalt.de/rechtstipps/verjaehrungsfristen-im-sozialrecht\_066280.html -> Ansprüche auf Sozialleistungen
Fall Überzahlung: Das JC hat 1 Jahr lang Zeit die Überzahlung zurückzufordern, andernfalls hat es "Pech gehabt"
http://www.hartziv.org/news/20150813-keine-hartz-iv-rueckzahlungspflicht-bei-zu-spaeter-rueckforderung.html