Hallo, bitte nur antworten, wer sich gut mit dem Thema auskennt.
Wir gehen in die Grundschule mittlerweile 4. Klasse in Bayern. Wir haben eine diagnostizierte Lese und Rechtschreibstörung und auch Notenschutz und Nachteilsausgleich!
Mein Kind darf sich melden, um Fragen bei Proben vorgelesen zu bekommen, da ihr auch das Lese Verständnis fehlt.
Nur bei den Leseproben muss sie den Text, der ja oft 2 Seiten lang ist, alleine lesen,verstehen und auch alleine die Fragen dazu beantworten.
Nach Rücksprache mit der Direktorin, und Schulpsychologin dürfen Sie da nicht "helfen", da bei einer leseprobe ja das Lesen bewertet wird und das sonst nicht möglich sei. Aber ist das nicht ungerecht? Sie hat ja kein Leseverständniss zumindest nicht bei so einem langen Text. Weiss jemand wie das an anderen Grundschulen in Bayern gehandhabt wird?