Aufgrund undeutlicher Meinungen möchte ich eine spezielle Frage stellen:
Es handelt sich um ein Privatgeschäft, Gewährleistung und Garantie wurden ausgeschlossen. Das zu versendene Paket wurde versichert durch DHL versandt. Der Käufer konnte äußerlich keine Beschädigungen feststellen, der Inhalt (Bilderrahmen mit Glas) war beschädigt. Schadensanzeige wurde aufgegeben.
Wenn sich nun seitens DHL herausstellt, dass das Paket nicht sachgemäß verpackt wurde, liegt die Schuld nun beim Verkäufer ?
Hätte der Käufer möglicherweise sofort den Verkäufer selbst auf die unsachgemäße Verpackung hinweisen sollen?
Was ist wenn der Verkäufer dennoch auf das Risiko des Käufers nach BGB hinweist, und weiterhin auf die Richtigkeit der Verpackung beharrt und das Ergebnis von DHL als nicht ausreichend erachtet ?
Vielen Dank