Ich bin als Angestellter tätig und habe nun ein nebenberufliches Gewerbe (Kleinunternehmer nach §19, also nicht umsatzsteuerpflichtig) angemeldet. Erste Einnahmen konnte ich bereits verbuchen.
Gerne würde ich mir ein neues Auto kaufen. Ich habe mir dabei die Frage gestellt, ob es sinnvoll wäre, wenn ich einen Leasingvertrag abschließe und die Leasingrate sowie sonstige Kosten (Versicherung etc.) steuerlich geltend machen kann. Die Anteil der Nutzung für das nebenberufliche Gewerbe beträgt derzeit 30%. - Kann ich also 30% der Kosten steuerlich geltend machen? - Was bedeutet das dann genau? Gebe ich dann die anteiligen Kosten in meiner Steuererklärung an und mindert das dann meine gesamte Steuerpflicht? Ich meine damit, mindert dass die Steuerpflicht der hauptberuflichen Tätigkeit von mir und meiner Ehefrau (Zusammenveranlagung)? - Muss das Auto auf die Firma zugelassen werden?
Ich möchte daran erinnern, dass ich ja wegen der Kleinunternehmerregelung noch nicht umsatzsteuerpflichtig bin. Vielen Dank für Eure Hilfe!