Ich habe mal eine Frage. :-)

Mein Bruder muss in ein paar Wochen zum Haftantritt und wird dann längere Zeit in der Justizvollzugsanstalt residieren. Ich würde ihm gerne einen E-Book-Reader mitgeben.

Aus Artikeln wie von dem Udo Vetter (lawblog.de) weiß ich, dass man davon ausgehen kann, dass so ein Teil zulässig ist, sofern damit kein Kontakt nach außen möglich ist, es darf also kein W-LAN und kein Mobilfunk oder so haben.

Dummerweise finde ich kein solches Gerät. Das scheint es nicht mehr zu geben. Ich bin aber nun 100% sicher, dass ich nicht die einzige Person auf der Welt mit diesem Problem sein kann und möchte daher fragen:

Wer von Euch hat so ein Gerät schon mal in die erfolgreich in eine JVA verbracht? Und welches war das?