Mein Sohn befindet sich stationär im Krankenhaus. Ich teilte dies dem zuständigen Leistungsträger ( Sozialamt ) mit, wodurch ihm nur, sehr schnell, in meiner Gegenwart noch , ein neuer Bescheid erstellt wurde. Seinen Regelsatz erhält er nun nicht mehr, sondern es wurde auf eine "Taschengeldzahlung" minimiert. Ich frage mich, ob dies zutreffend sein kann oder ich mit einem Rechtsanwalt diesen Bescheid anfechte um die Ansprüche meines Sohnes durchzusetzen ? Mein Sohn lag einige Zeit im Koma und ist nun, zwecks Stärkung und Leistungsaufbau, aus dem hiesigen Krankenhaus in eine angeschlossene klinik überstellt worden.