ich würde eher sagen, dass die Antwort auf die Frage, in welcher Personalform das Verb steht, eher "zweite Person Singular" wäre.

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lass mich raten, du hast wahrscheinlich deine Karte in das Gerät gesteckt und dann auf einem Beleg unterschrieben?

Beim bezahlen mit Karte gibt es nämlich zwei Verfahren. einmal das mit der PIN, einmal mit Unterschrift.

Nur beim Verfahren mit der PIN wird eine Bonitätsprüfung durchgeführt, welche du mit Eingabe deiner PIN erlaubst.

Beim Verfahren mit Unterschrift gibt es keine Bonitätsprüfung, daher war das Bezahlen möglich.

Jetzt konkret zu deinem Fall: Du könntest entweder die entsprechenden Beträge gleich wieder überweisen oder du wartest etwas ab, denn einige Unternehmen buchen in so einem Fall nach ein paar Tagen einfach nochmal ab. (Das ist eines der Dinge, die du mit deiner Unterschrift erlaubst btw.)

Wenn nicht nochmal abgebucht wird und du es nicht direkt nochmal überweist, wirst du wohl eine Rechnung bekommen nach einiger Zeit ;-)

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