Das Mietverhältnis dauerte nur circa zwei Jahre. Vor Einzug hatte der Vermieter Handwerker und Maler kommen lassen, nach Auszug will sie wieder kommen lassen und grundsätzlich beschäftigen. Kann er die Kosten dafür auf den ausziehenden Mieter umlegen?

Im Mietvertrag hatte er folgende handschriftliche Klausel eingesetzt: „Die Wohnung wird in fachmännisch renoviertem Zustand übergeben.“ Dieser Satz ist gefolgt von den Details der ausgeführten Arbeiten.