Hallo, habe eine kleine große Frage.

Ich gehe in 2 Wochen für 8 Monate nach Australien mache dort work and travel. Habe die letzten Jahre gearbeitet. Habe im Internet gelesen das ich mich auf alle Fälle vorher noch Arbeitssuchend und Arbeitslos melden soll / muss damit meine Ansprüche wenn ich wieder komme nicht verstreichen.

Da ich gekündigt habe habe ich ja eh eine Sperre von 3 Monaten im Internet habe ich gelesen dass wenn ich im Ausland bin die 3 Monate verstreichen wenn ich mich vorher bei der Agentur melde.

Die Frau von der Agentur meinte nun "nein nein sie müssen sich nun nicht melden und falls doch die Sperrzeit verstreicht nicht wenn sie im Ausland sind" d.h. sie würde wieder von vorne laufen. In diversen Foren habe ich allerdings etwas anderes gelesen.

Verstreicht der Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 nicht eh wenn ih mich nicht sofort melde und zunächst ein Jahr verstreichen lasse?

Zwar will ich im Anschluss eh auf die Schule gehen aber man weiß ja nie was passieren kann daher will ich hier nichts falsch machen.

Danke