Hallo Zusammen, heute melde ich mich mit einem nicht so schönen Thema. Es geht um meinen Mietvertrag indem steht, dass der Mieter für Reparaturen von bis zu 1000€ selber aufkommen muss.

zum 15.01.2022 bin ich in eine neue Wohnung gezogen. Leider war die Wohnung aufs übelste verdreckt, so dass wir erstmal ca. Zwei Wochen mit der Reinigung beschäftigt waren. Sei’s drum. Erst bei Einzug haben wir diverse Mängel entdeckt. Die Küchenarbeitsplatte ist an zwei Stellen beschädigt und quillt an zwei weiteren Stellen auf. Die Küche Platte ist mindestens 20 Jahre alt, eher 25. Der Mangel wurde umgehend nach Bezug der Wohnung gemeldet und dokumentiert.

der Vermieter möchte dass wir diese reparieren lassen und nicht ersetzen. Ich denke, diese Platte kann man nicht mehr reparieren, höchstens aufhübschen. Da die Küche mit vermietet wurde würde mich interessieren, ob der Vermiter vielleicht nicht sogar dazu verpflichtet ist? Er ist btw Anwalt für das Land BW :(.

Die Küche weißt weitere Mängel auf wie z.B eine defekte Schublade, notdürftig vom Vermieter mit einer Schnurr repariert.